Gewerblicher Rechtsschutz befasst sich ebenso wie das Urheberrecht mit geistigem Eigentum. Im Gegensatz zu diesem
liegt der Fokus auf besonderen Schutzformen wie: Patente, Marken, Geschmacksmuster (Design) und Gebrauchsmuster.
Es geht vor allem darum, dem Inhaber der Rechte am geistigen Eingentum aus dem Aufwand der zur Erstellung nötig war, wirtschaftlichen Nutzen ziehen zu lassen
und vor Verfälschung zu schützen. Es gilt abzuwägen zwischen Vor- und Nachteilen der verschiedenen Schutzrechtsarten, als auch der Frage
zwischem nationalen oder internationalen (insbesondere EU-weiten) Schutzvarianten.